Laut der Stiftung für Hochschulzulassung wird die Bewerbungsfrist (für ein Wintersemester) für die zulassungsbeschränkten Studiengänge Human-, Zahnmedizin und Pharmazie dauerhaft auf den 31. Juli eines Jahres nach hinten verschoben.
Damit können Freiwillige*, die spätestens am 01. September einen Freiwilligendienst beginnen und diesen unterbrechungsfrei bis zum 31. Juli des Folgejahres fortführen, die elfmonatige Mindestdauer des Freiwilligendienstes nachweisen. Dies führt, wenn auch ein fachlicher Bezug im Freiwilligendienst vorliegt zu extra Pluspunkten bei der Bewerbung für die Studiengänge Human-, Zahnmedizin und Pharmazie.
Auch wenn dieser fachliche Bezug für Freiwillige* in der Kultur und Bildung meist fehlt, wird der Freiwilligendienst als Pluspunkt in der Vergabe von Studienplätzen gewertet.