Einsatzstelle werden

Diese Informationen sind für Einrichtungen im Bereich Kultur und Bildung interessant, die Einsatzstellen für einen Freiwilligendienst sein möchten, damit Freiwillige* bei ihnen einen Freiwilligendienst machen können.

 

Eine Entscheidung vorab

Bitte überlegen Sie, ob der Freiwilligenplatz, den Sie anbieten möchten, für Freiwillige* unter 27 Jahre oder für Freiwillige* ab 27 Jahren ist.

Wenn das für Sie klar ist, dann finden Sie nachfolgend die richtigen Ansprechpersonen. Denn: Im Trägerverbund Freiwilligendienste Kultur und Bildung sind bei den Plätzen für Menschen unter 27 Jahren andere Träger zuständig als im Freiwilligendienst für Menschen ab 27 Jahren.

Neben dem Lebensalter der Freiwilligen* gibt es auch noch einige formale Unterschieden, die für Sie interessant sein könnten:

Unter 27 Jahren: Der Freiwilligendienst ist in Voll- und Teilzeit möglich. Er dauert meistens 12 Monate von September bis August. Die Freiwilligen* machen insgesamt 25 Bildungstage, davon mindestens drei Wochenseminare.

Ab 27 Jahren: Der Freiwilligendienst ist in Voll- und Teilzeit möglich. Die Dienstzeit ist sehr flexibel zwischen 6 und 18 Monaten. Die Freiwilligen* haben einen Bildungstag pro Monat.

Welche Voraussetzungen müssen Einsatzstellen erfüllen?

  • Die Einrichtung muss eine Kultur-, Jugend-, oder Bildugseinrichtung sein, die im Freiwilligendienst eine gemeinwohlorientierte Tätigkeit anbietet.
  • In der Einrichtung gibt es eine Person, die Freiwillige* pädagogisch und fachlich begleitet.
  • Die Freiwilligen* werden in der Einrichtung nicht als Ersatz für hauptamtliche Mitarbeiter*innen eingesetzt. Sie übernehmen zusätzliche Aufgaben und unterstützen damit die Einrichtung.
  • Die Freiwilligen* werden für die Teilnahme an Seminaren und an Bildungstagen von ihrer Tätigkeit in der Einsatzstelle freigestellt.
  • Die Einrichtung arbeitet mit anderen Einsatzstellen und den Trägern zusammen. Mit dieser Zusammenarbeit wird die Qualität für die Durchführung des Freiwilligendienstes gesichert und weiter verbessert.

Wie wird eine Einrichtung als Einsatzstelle anerkannt?

Die Anerkennung übernimmt in unserem Trägerverbund immer der zuständige Träger.

Bei Freiwilligen* bis 27 Jahren befindet sich der Träger im selben Bundesland wie die Einrichtung.

Für alle Einrichtungen, die sich für Freiwillige* ab 27 Jahren entscheiden, gibt es zwei Träger, die bundesweit Einsatzstellen begleiten. Diese Träger unterscheiden sich nach ihrem inhaltlichen Schwerpunkt. Ein Träger betreut Einsatzstellen aus der Sparte Theater und einer aus der Sparte Musik. Dann gibt es noch regionale Träger für Plätze für Menschen ab 27 Jahren.
Schauen Sie also einerseits, welcher Träger regional für Sie zuständig sein kann und prüfen für sich andererseits, ob ein Träger mit Bereichsschwerpunkt zu Ihnen passt. Danach können Sie also auswählen, welchen Träger Sie fragen, um als Einsatzstelle anerkannt zu werden.

Was haben Einsatzstellen davon, wenn Sie einen Freiwilligendienst anbieten?

Es gibt für Sie und Ihre Einrichtung viele Gründe, einen Platz in einem Freiwilligendienst anzubieten. Zum Beispiel:

  • Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung mit dem Freiwilligendienst als Engagement- und Bildungsangebot für Menschen. Wenn Sie sich für Engagement in Ihrer Einrichtung und die Begleitung von Freiwilligen* öffnen, ist es wahrscheinlicher, dass sich Freiwilligen* auch nach ihrer Zeit bei Ihnen engagieren.
  • Die Freiwilligen* sind eine zusätzliche Unterstützung für die Mitarbeiter*innen.
  • Die Freiwilligen* haben eine eigene Sicht auf Ihre Einrichtung und können dazu beitragen, Ihre Angebote weiter zu entwickeln.
  • Ihre Einrichtung kann mit der Teilnahme am Freiwilligendienst für sich werben. Sie zeigen, dass Sie offen für Neues sind.
  • Oft entstehen zwischen den Freiwilligen* und der Einsatzstelle enge Beziehungen. Über die Freiwilligen* kann Kontakt zu anderen Einsatzstellen entstehen. Diese Beziehungen und Netzwerke können Sie gut für Ihre Einrichtung nutzen.
  • Als Einsatzstelle werden Sie jederzeit vom Träger unterstützt.

Welche Kosten entstehen bei der Einsatzstelle für einen Freiwilligenplatz?

Die Einsatzstelle bezahlt das monatliche Taschengeld und den Beitrag für die Sozialversicherung für die Freiwilligen*. Als Einsatzstelle müssen Sie Freiwillige* bei der Berufsgenossenschaft anmelden, die für Sie zuständig ist. Außerdem müssen Sie für Freiwillige* eine Haftpflichtversicherung abschließen oder dies über den kommunalen Schadensausgleich regeln.

Den genauen Beitrag für Sie als Einrichtung erfahren Sie bei dem Träger, der für Sie zuständig ist.

Die Träger

Alle Kontaktedaten der Träger in den Freiwilligendiensten Kultur und Bildung stehen online zur Verfügung

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