Waisenrente

Alle, die schon vor einem Freiwilligendienst Waisenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, bekommen das Geld auch in der Zeit vom Freiwilligendienst. Dafür gibt es aber bestimmte Voraussetzungen. Die stehen im Sozialgesetzbuch an dieser Stelle: Paragraf § 48 SGB VI.

Die Freiwilligen* müssen bei ihrer Rentenkasse fragen, ob das Taschengeld vom Freiwilligendienst auf die Rente angerechnet wird. Und die Freiwilligen* müssen während des Dientes Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Rente zahlen. Das ausgezahlte Geld wird dadurch weniger.

Alle, die eine Waisenrente aus einer nicht gesetzlichen Rentenversicherung bekommen, müssen vor ihrem Freiwilligendienst bei ihrer Versicherung fragen, ob sie das Geld beim Freiwilligendienst weiterbekommen.

Alles, was hier geschrieben steht, gilt auch für die Halbwaisenrente.

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