Urlaub
Alle Freiwilligen* haben 30 Tage Urlaub, wenn sie 12 Monate Dienst machen. Wenn Freiwillige* ihren Freiwilligendienst in Teilzeit machen und an weniger als 5 Tagen die Woche in der Einsatzstelle sind, bekommen sie meistens weniger Urlaubstage.
Freiwillige* dürfen in den Seminaren und Bildungstagen keinen Urlaub nehmen. Freiwillige* müssen den Urlaub mit den Einsatzstellen absprechen.
Manche Einsatzstellen machen in bestimmten Zeiten im Jahr zu. Das heißt auch: Saisonale Schließzeiten. Das sind zum Beispiel: Schulferien, Theaterferien oder Winterpause. Oft müssen Freiwillige* dann Urlaub nehmen.
Sie bekommen kein zusätzliches Urlaubsgeld. Wenn Freiwillige* weniger als 12 Monate einen Freiwilligendienst machen, wird der Urlaub kürzer. Die Berechnung macht der Träger.