Schweigepflicht
Schweigepflicht im Freiwilligendienst bedeutet, dass Freiwillige* über bestimmt Dinge, die sie in der Einsatzstelle erfahren, nicht sprechen dürfen. Genau wie die Kolleg*innen in der Einsatzstelle auch. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach dem Freiwilligendienst.