Schweigepflicht

Schweigepflicht im Freiwilligendienst bedeutet, dass Freiwillige* über bestimmt Dinge, die sie in der Einsatzstelle erfahren, nicht sprechen dürfen. Genau wie die Kolleg*innen in der Einsatzstelle auch. Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach dem Freiwilligendienst.

Unsere Freiwilligendienste

Erfahren Sie mehr über die Entstehung der Freiwilligendienste.

Weiterlesen

FAQ

Haben Sie noch mehr Fragen zu unseren Freiwilligendiensten? Schauen Sie in unsere Fragen & Antworten

Zum FAQ