Rundfunkbeitrag
Freiwillige* müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen. Außer sie sind unter 18 Jahre alt. Oder sie wohnen mit mehreren Menschen zusammen in einer Wohnung, von denen schon eine Person den Rundfunkbeitrag zahlt. Wenn Freiwillige* ALG II oder Asylbewerberleistungen bekommen, können sie sich befreien lassen.