Rentner*innen
Für Rentner*innen und Frührentner*innen gibt es viele Ausnahmen und Besonderheiten, wenn es um Taschengeld, Versicherungen und Rente geht. Freiwillige* sollten sich deshalb immer an den Träger oder die Einsatzstelle wenden, damit sie richtig beraten werden.
Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sollten die Freiwilligen* bei ihrer Rentenversicherung anrufen. Die Rentenversicherung prüft dann, ob Freiwillige* weiterhin Rente bekommen, wenn sie einen Freiwilligendienst machen. Wenn Freiwillige* vor der Altersrente eine Rente bekommen, dürfen sie bis zu 17.823,75 Euro pro Kalenderjahr zur Rente dazu verdienen. Dazu zählt auch das Taschengeld, das sie im BFD bekommen. Wenn Freiwillige* mit dem Taschengeld und weiteren Einkünften insgesamt mehr als diese 17.823,75 Euro pro Jahr dazu verdienen, bekommen sie weniger oder keine Rente.
