Rentner*innen

Bei einer Altersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr.


Bei einer Rente wegen voller oder verminderter Erwerbsfähigkeit sollten die Freiwilligen* sich immer bei der Rentenversicherung informieren.


Wenn Freiwillige* eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, gilt 2024 die Hinzuverdienstgrenze von 18.558,75 Euro jährlich. Dazu zählt auch das Taschengeld, das sie im BFD bekommen. Wenn Freiwillige* mit dem Taschengeld und weiteren Einkünften insgesamt mehr pro Jahr dazu verdienen, wird alles in Höhe von 40 Prozent auf die Rente angerechnet.


Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird die jährliche Hinzuverdienstgrenze individuell berechnet. Freiwillige* sollten für die Berechnung die Rentenversicherung anfragen!

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