Rentner*innen

Für Rentner*innen und Frührentner*innen gibt es viele Ausnahmen und Besonderheiten, wenn es um Taschengeld, Versicherungen und Rente geht. Freiwillige* sollten sich deshalb immer an den Träger oder die Einsatzstelle wenden, damit sie richtig beraten werden.

Bei einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sollten die Freiwilligen* bei ihrer Rentenversicherung anrufen. Die Rentenversicherung prüft dann, ob Freiwillige* weiterhin Rente bekommen, wenn sie einen Freiwilligendienst machen. Wenn Freiwillige* vor der Altersrente eine Rente bekommen, dürfen sie bis zu 17.823,75 Euro pro Kalenderjahr zur Rente dazu verdienen. Dazu zählt auch das Taschengeld, das sie im BFD bekommen. Wenn Freiwillige* mit dem Taschengeld und weiteren Einkünften insgesamt mehr als diese 17.823,75 Euro pro Jahr dazu verdienen, bekommen sie weniger oder keine Rente.

Unsere Freiwilligendienste

Erfahren Sie mehr über die Entstehung der Freiwilligendienste.

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FAQ

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