Nebentätigkeit
Freiwillige* können während des Freiwilligendienstes noch woanders arbeiten, zum Beispiel in einem Minijob. Das heißt auch: Sie haben eine Nebentätigkeit. Bevor Freiwillige* noch woanders arbeiten, müssen sie den Träger und die Einsatzstelle um Erlaubnis fragen.
Wenn die Freiwilligen* für die Nebentätigkeit im Jahr 2023 mehr als 10.908 Euro bekommen, dann müssen sie Steuern bezahlen. Das ist der Steuerfreibetrag. Mit einem Minijob wird diese Grenze nicht erreicht. Hier sind seit Oktober 2022 pro Monat maximal 520 Euro möglich, also pro Jahr 6.240 Euro.
Wichtig ist: Wenn Freiwillige* ganztägig in Vollzeit in ihrer Einsatzstelle beschäftigt sind, bleibt nur wenig Zeit, um noch woanders zu arbeiten. Freiwillige* in Teilzeit sind mindestens 20,1 Stunden in der Woche in der Einsatzstelle. Das heißt: Der Freiwilligendienst ist ihre Haupttätigkeit.