Kindergeld

Kindergeld, Kinderfreibeträge und kinderbezogene Leistungen gibt es auch im Freiwilligendienst, wenn der*die Freiwillige* bisher ein Recht darauf hatte. Das ist genauso wie bei Schul- oder Berufsausbildungen und gilt bis zum Alter von 25 Jahren.

Unsere Freiwilligendienste

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FAQ

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