Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Freiwillige*, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Mehr Informationen gibt es beim Träger. Das Jugendarbeitsschutzgesetz kann im Internet nachgelesen werden.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Freiwillige*, die noch nicht 18 Jahre alt sind. Mehr Informationen gibt es beim Träger. Das Jugendarbeitsschutzgesetz kann im Internet nachgelesen werden.