Gesetz

Für alle Freiwilligendienste gibt es ein Gesetz.

Für das FSJ heißt es: Jugendfreiwilligendienstegesetz. Die Abkürzung ist JFDG. Das JFDG steht im Bundesgesetzblatt vom 16. Mai 2008 (BGBl. I S. 842).

Für Freiwillige* im BFD gilt ein anderes Gesetz. Das Gesetz heißt Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Abkürzung ist BFDG. Das BFDG steht im Bundesgesetzblatt vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687).

Unsere Freiwilligendienste

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FAQ

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