Asylbewerberleistungsgesetz

Menschen, die Asyl suchen und beantragt haben, bekommen Geld zum Leben. Das sind geflüchtete Menschen mit Aufenthaltsgestattung, Aufenthaltserlaubnis oder mit einer Duldung.

Das Asylbewerberleistungsgesetz (kurz: AyslbLG) sagt, wieviel Geld diese Menschen bekommen. Sie bekommen Geld für den notwendigen Bedarf und den persönlichen Bedarf. Der notwendige Bedarf ist Geld für zum Beispiel Essen, Wohnen und Medikamente. Der persönliche Bedarf ist Geld, das alle bekommen. Auch wenn sie in Gemeinschaftsunterkünften wohnen.

Dazu bekommen Freiwillige* noch das Taschengeld vom Freiwilligendienst. Ein Teil des Taschengeldes wird auf das Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angerechnet. Die Freiwilligen* bekommen dann weniger Geld vom Amt, haben insgesamt aber etwas mehr Geld. Wie das berechnet wird, weiß der Träger.

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