Asyl
Menschen, die Asyl suchen, können einen Freiwilligendienst in Deutschland machen. Wichtig ist, dass sie länger als 3 Monate in Deutschland sind. Dann können sie eine Erlaubnis für den Freiwilligendienst bekommen. Die Erlaubnis heißt Beschäftigungserlaubnis. Menschen, die Asyl suchen, bekommen die Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Mehr Informationen und Hilfe gibt es bei den Trägern.
Freiwillige*, die Asyl suchen, bekommen das gleiche Taschengeld wie andere Freiwillige*. Aber sie dürfen davon nicht alles behalten.
Menschen, die Asyl in Deutschland erhalten haben (= anerkannte Asylberechtigte*), können natürlich auch einen Freiwilligendienst machen. Wieviel sie vom Taschengeld behalten dürfen, steht unter Bürgergeld. Mehr Informationen und Hilfe gibt es bei den Trägern.