Arbeitsmarktneutralität
Arbeitsmarktneutralität bedeutet: Freiwillige* sind keine Arbeitskräfte*. Sie dürfen keine Arbeiten erledigen, für die eine Einsatzstelle eigentlich einen Menschen einstellen muss. Mit dieser Regel sollen die Freiwilligen* geschützt werden. Und es sollen Arbeitsplätze geschützt werden, damit Freiwillige* keinen Arbeitsplatz ersetzen.
Welche Aufgaben Freiwillige* machen, besprechen sie mit ihrer Einsatzstelle. Das hängt davon ab, was sie machen können und wollen.
