Arbeitslosenversicherung

Freiwillige* bekommen während des Freiwilligendienstes die Arbeitslosenversicherung von der Einsatzstelle bezahlt. Sie müssen dafür nichts bezahlen.

Manchmal finden Freiwillige* nach dem Freiwilligendienst nicht sofort einen Job, eine Ausbildung oder ein Studium. Oder sie brechen ihren Freiwilligendienst ab. Dann ist es wichtig, dass sie sich schon früh bei der Agentur für Arbeit melden, damit sie immer Geld bekommen. Früh bedeutet: Drei Monate vor dem Ende des Freiwilligendienstes.
Wenn Menschen 12 Monate oder länger einen Freiwilligendienst gemacht haben, haben sie ein Recht auf Arbeitslosengeld.

Wenn Freiwillige* direkt vor dem Freiwilligendienst sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, kann dafür diese Zeit auch zu den Monaten dazu gerechnet werden.
Wenn Freiwillige* eine Rente bekommen, muss die Einsatzstelle keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlen. Das gilt nur für Rentner*innen, die eine Altersvollrente bekommen.

Unsere Freiwilligendienste

Erfahren Sie mehr über die Entstehung der Freiwilligendienste.

Weiterlesen

FAQ

Haben Sie noch mehr Fragen zu unseren Freiwilligendiensten? Schauen Sie in unsere Fragen & Antworten

Zum FAQ