Arbeitgeber*in

FSJ und BFD sind kein Arbeitsverhältnis, das steht so im Gesetz. Damit die Freiwilligen* geschützt sind, gelten trotzdem viele Regeln aus dem Arbeitsrecht auch für Freiwillige*. Mehr dazu steht auch bei Rechtsverhältnis.

Die Aufgaben von einem/einer Arbeitgeber*in übernimmt im FSJ entweder der Träger oder die Einsatzstelle. Das kommt darauf an, was ausgemacht ist. Die Aufgaben von einem/einer Arbeitgeber*in übernimmt im BFD das BAFzA oder die Einsatzstelle im Auftrag des BAFzA.

Unsere Freiwilligendienste

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FAQ

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